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Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin ich sowohl für einzelne Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften als auch die sie vertretenden Verwalter tätig.
Dabei erstreckt sich meine Tätigkeit von der Beratung beim Kauf
der Immobilie über die Vorbereitung und Prüfung von
Entscheidungen der Wohnungseigen-
tümergemeinschaft, deren gerichtlicher Anfechtung, der Teilnahme
an der Eigentümerversammlung bis zum Vorgehen gegen ihre Pflichten
verletzende Miteigentümer oder Verwalter.
Über das konkrete Mandat hinaus biete ich für Eigentümer/Verwalter
regelmäßig Seminare zu aktuellen Themen des
Wohnungseigentumsrechts an. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte
dem nebenstehenden Link.
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