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Kosten

Meine Tätigkeit rechne ich nach den gesetzlichen Vorschriften (Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz – RVG) oder nach Honorarvereinbarung ab.

Die Abrechnung nach RVG erfolgt v.a. nach Gegenstandswert. Dies bedeutet: bei geringem Gegenstandswert fallen trotz ggf. höherem Aufwand niedrigere Gebühren an als bei hohem Gegenstandswert mit evt. kleinem Aufwand.
Diese Abrechnungsweise hat sich bei Privatmandanten bewährt – auch Rechtsschutzversicherungen erstatten auf dieser Basis die Kosten.

Für meine Geschäftsmandanten ist oft eine Honorarvereinbarung (auf Stundensatz) ratsamer. So bleibt die Vergütung stets in Relation zum geleisteten Aufwand. Zudem sind durch eine vereinbarte Deckelung die Kosten vollständig kalkulierbar.